So rechnen wir
Stand 27. Oktober 2026
Der Rechner ist eine Modellrechnung. Er bildet die Regeln ab 2027 nach und rechnet Jahr für Jahr. Alle Regeln stehen an einer Stelle im Code (Regelversion de-2027.1) und sind mit Tests gegen offizielle Beispiele abgesichert.
Förderung
- Grundzulage 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 €. Unter 120 € im Jahr keine Zulage.
- Kinderzulage 1 € je Euro, höchstens 300 € je Kind, solange Kindergeld gezahlt wird (Standard bis 18, wählbar bis 25).
- Berufseinsteigerbonus 200 € im ersten Jahr, wenn du am 1. Januar unter 25 bist.
- Sonderausgabenabzug bis 1.800 € plus Zulagen mit Günstigerprüfung: Nur die Steuerersparnis über der Zulage zählt zusätzlich.
- Zulagen werden am Jahresende gutgeschrieben, Beiträge verzinsen sich im Schnitt ein halbes Jahr.
Steuern
- Einkommensteuer nach dem Grundtarif 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €), ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, ohne Ehegattensplitting.
- Das zu versteuernde Einkommen schätzen wir vereinfacht aus dem Bruttoeinkommen, abzüglich Pauschbeträgen und typischer Sozialversicherungsbeiträge.
- Im Alter rechnen wir die Steuer in heutiger Kaufkraft: auf deine geschätzte gesetzliche Rente (Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn) kommt die Auszahlung aus dem Depot. Der geförderte Teil wird voll versteuert, beim ungeförderten Teil nur der halbe Gewinn.
- ETF-Sparplan: Abgeltungsteuer 25 % plus Soli auf Gewinne bei Entnahme, 30 % Teilfreistellung, 1.000 € Sparerpauschbetrag pro Jahr. Die Vorabpauschale lassen wir aus.
Anlage und Kosten
- Standardannahmen: 6 % Rendite für Aktien-ETFs und 2,5 % für den sicheren Teil vor Kosten, 0,2 % Kosten, 2 % Inflation. Alles ist im Rechner änderbar.
- Das Standarddepot schichtet gesetzlich um: höchstens 50 % im chancenreichen Fonds ab 5 Jahren vor der Rente, 30 % ab 2 Jahren.
- Für den fairen Vergleich nutzt der ETF-Sparplan dieselbe Anlage und dieselben Kosten. Der Unterschied kommt nur aus Förderung und Steuer.
- Renditen sind konstant angenommen. Echte Märkte schwanken, Verluste sind möglich.
Auszahlung
- Auszahlplan mit gleichbleibender Rate bis zum gewählten Alter (mindestens 85), lebenslange Rente über einen Rentenfaktor. Einmalauszahlung bis 30 %, versteuert im ersten Jahr.