Wer gefördert wird
Förderberechtigt sind Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, die eine Einkommensteuererklärung abgeben und noch keine 67 sind. Eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung brauchst du nicht.
Warum der Steuersatz zählt
Das Finanzamt prüft automatisch, ob dir der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage. Bis zu 1.800 € plus Zulagen sind absetzbar. Bei hohem Grenzsteuersatz kommt so ein spürbarer Extra-Vorteil dazu, der im Alter allerdings versteuert wird.
Schwankt dein Einkommen, kannst du die Beiträge anpassen. Wichtig ist nur der Mindestbeitrag im Jahr, damit es Zulagen gibt.
Häufige Fragen
Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente erlaubt viel höhere absetzbare Beiträge, zahlt aber nur lebenslang und ohne Kapitalwahlrecht. Das Altersvorsorgedepot hat Zulagen, einen Auszahlplan und ist günstiger. Für viele ist die Kombination sinnvoll, ein Vergleich im Rechner folgt.
Kann ich Beiträge aussetzen?
Ja, Beiträge sind flexibel. Für die Zulage in einem Jahr brauchst du aber mindestens 120 € Eigenbeitrag.